Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit für ALG-1-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen möchten. Ziel ist es, die Arbeitslosigkeit durch eine nachhaltige Existenzgründung zu beenden und den Lebensunterhalt sowie die soziale Absicherung zu sichern.
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Strukturierte Erfassung der Gründungsdaten
Du startest den Prozess, indem du in FundedOS einige gezielte Fragen zu deiner Gründung beantwortest. So erfassen wir alle relevanten Informationen für deinen Antrag auf den Gründungszuschuss – ganz ohne komplizierte Formulare oder mühsame Eigenrecherche.



Vollständige Dokumentenerstellung
Wir erstellen deine vollständigen Antragsunterlagen auf Basis deiner Antworten in FundedOS – inklusive Businessplan, Finanz- und Liquiditätsplan sowie dem ausgefüllten Phase-1-Antragsformular. Zudem koordinieren wir den Termin mit einer fachkundigen Stelle für die erforderliche Stellungnahme.
Vollständige Dokumentenerstellung
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Antrag einreichen und Gründungszuschuss erhalten
Sobald deine Unterlagen vollständig sind, kannst du sie bei der Agentur für Arbeit hochladen und den Antrag offiziell einreichen. Nach der Prüfung erhältst du deinen Bescheid, und sicherst dir mit minimalem Aufwand die finanzielle Unterstützung für deine Gründung.

Strukturierte Erfassung der Gründungsdaten
Du startest den Prozess, indem du in FundedOS einige gezielte Fragen zu deiner Gründung beantwortest. So erfassen wir alle relevanten Informationen für deinen Antrag auf den Gründungszuschuss – ganz ohne komplizierte Formulare oder mühsame Eigenrecherche.


Vollständige Dokumentenerstellung
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Antrag einreichen und Gründungszuschuss
Sobald deine Unterlagen vollständig sind, kannst du sie bei der Agentur für Arbeit hochladen und den Antrag offiziell einreichen. Nach der Prüfung erhältst du deinen Bescheid, und sicherst dir mit minimalem Aufwand die finanzielle Unterstützung für deine Gründung.

Der Gründungszuschuss wird für bis zu 15 Monate in zwei Phasen gewährt:
- Phase 1 (Grundförderung, 6 Monate): Der Gründer erhält sein individuelles Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
- Phase 2 (Aufbauförderung, 9 Monate): Es gibt weiterhin 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung, jedoch kein Arbeitslosengeld mehr. In dieser Phase sollte die Selbstständigkeit bereits tragfähig sein.
Beide Phasen müssen separat beantragt werden. Für die Verlängerung reicht ein formloser Antrag, der spätestens 4–6 Wochen vor Ende der ersten Phase gestellt werden sollte.
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, muss nicht zurückgezahlt werden und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – auch bei einem Scheitern der Selbstständigkeit.
Die Bundesagentur für Arbeit kann den Gründungszuschuss unter bestimmten Voraussetzungen gewähren – ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht, da es sich um eine Ermessensleistung handelt. Voraussetzungen sind:
- Restanspruch auf ALG 1: Mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: Geplant sind mindestens 15 Stunden pro Woche.
Empfänger von ALG 2 können stattdessen das Einstiegsgeld als Alternative zum Gründungszuschuss beantragen.
Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Förderung der Arbeitsagentur, die den Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit erleichtern soll. Eine Rückzahlung ist – auch bei Misserfolg – nicht erforderlich.
Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, entscheidet der Sachbearbeiter über die Bewilligung. Es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf. Daher ist es am erfolgversprechendsten, den Businessplan professionell erstellen zu lassen, um die Chancen auf die Förderung zu maximieren.