Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Sie ermöglicht es, personelle FuE-Aufwendungen sowie externe Entwicklungsaufträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 steuerlich geltend zu machen. Die Förderung erfolgt unabhängig von Unternehmensgröße oder Gewinnsituation und wird direkt über die Steuererklärung ausgezahlt – als echte Liquiditätsunterstützung.
Bis zum 27. März konnten Personalkosten mit bis zu 1 Mio. € gefördert werden. Seit dem 28. März können mit der Forschungszulage jährlich bis zu 10 Mio. € – maximal 60 Mio. € über mehrere Jahre – für interne und externe Personalkosten sowie CAPEX anerkannt werden. Davon werden jährlich bis zu 3,5 Mio. € (35 %) steuerfrei in bar erstattet, insgesamt bis zu maximal 15 Mio.