GRW-Förderung
Über die GRW-Förderung werden Unternehmen und Kommunen in strukturschwachen Regionen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse bei Investitionen unterstützt. Die Förderung hat keine feste Obergrenze.
Vorteile der GRW-Förderung
Höhe
Förderung von Investitions- und Lohnkosten ohne feste Obergrenze
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt, sobald die jeweilige Investition getätigt wurde, und nicht erst nach Projektabschluss
Förderung der Regionen
Definition eigener GRW-Fördergebiete mit unterschiedlichen Fördersätzen je nach Strukturschwäche
Weitere Kunden und Referenzen
GRW-Förderung im Detail
Die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) ist eines der zentralen Förderprogramme von Bund und Ländern zur Stärkung strukturschwacher Regionen in Deutschland. Ziel ist es, regionale wirtschaftliche Unterschiede auszugleichen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu schaffen. Gefördert werden insbesondere gewerbliche Investitionen sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, die zur nachhaltigen Entwicklung von Standorten beitragen.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen und Kommunen in ausgewiesenen Fördergebieten und erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Im Fokus stehen Investitionsvorhaben wie der Neubau und die Erweiterung von Betriebsstätten, Modernisierungen sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Emissionsreduktion. Besonders unterstützt werden Projekte, die neben wirtschaftlichen Effekten auch strukturelle und ökologische Mehrwerte schaffen und zur Sicherung oder Schaffung von Dauerarbeitsplätzen beitragen.
Anforderungen für die GRW-Förderung
Anforderungen
Standort
Es können nur Unternehmen mit Sitz in einem GRW-Fördergebiet gefördert werden. Die Höhe der Förderquote richtet sich nach der Strukturschwäche der Region und kann maximal 35% betragen
Primär- und Arbeitsplatzeffekt
Förderfähige Projekte müssen zusätzliche Einkommensquellen für den Wirtschaftsraum generieren und Dauerarbeitsplätze sichern oder neue schaffen – ein Dauerarbeitsplatz umfasst mindestens fünf Jahre
Positivliste
Die Unternehmenstätigkeit bzw. das Projektvorhaben müssen auf der Positivliste aufgeführt sein. Diese definiert Branchen und Investitionsvorhaben, die für Fördermittel infrage kommen